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Finanzierung von Schulbegleitungen – Ein umfassender Leitfaden

Finanzierung von Schulbegleitungen – Ein umfassender Leitfaden für Eltern

Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sind Nichtfachkräfte oder Fachkräfte, die Kindern mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen helfen, erfolgreich (mit Erfolg sind nicht Noten oder Versetzung gemeint) am Schulalltag teilzunehmen. Diese Unterstützung ermöglicht es den Kindern, sich in der Schule zu orientieren und aktiv in den Unterricht sowie das soziale Leben einzubinden. Ziel der Schulbegleitung ist es, die gleichberechtigte Teilhabe am Bildungsgeschehen sicherzustellen, unabhängig von körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen.

Was genau macht eine Schulbegleitung?

Die Aufgaben einer Schulbegleitung richten sich stets nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes. Im Wesentlichen geht es darum, den Schülerinnen und Schülern während des gesamten Schulalltags zu assistieren. Zu den typischen Aufgaben gehören beispielsweise die Unterstützung beim Ankommen in der Schule und bei der Strukturierung des Schulalltags, die Hilfe bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern sowie die Organisation von Materialien. In Pausen oder bei Ausflügen hilft die Schulbegleitung den Kindern, sich zurechtzufinden und sich sicher zu fühlen. Auch bei pflegerischen Aufgaben, wie beispielsweise beim Toilettengang oder der Unterstützung beim Essen und Trinken, ist die Schulbegleitung eine wichtige Hilfe.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Schulbegleitung keinen Unterricht ersetzt und auch keine Lehrkraft darstellt. Sie arbeitet ergänzend und hilft dem Kind dabei, sich optimal in den schulischen Alltag zu integrieren und dabei die Unterstützung zu erhalten, die es benötigt.

Schulbegleitung & Inklusionshilfe

Wer hat Anspruch auf eine Schulbegleitung?

Ein Anspruch auf Schulbegleitung besteht grundsätzlich für Kinder, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung nicht ohne Unterstützung am Unterricht teilnehmen können. Dieser Anspruch gilt sowohl für Kinder in Regelschulen als auch für Kinder in Förderschulen. Voraussetzung für die Beantragung einer Schulbegleitung ist eine fachliche Einschätzung, die den Unterstützungsbedarf des Kindes dokumentiert. Eine solche Einschätzung kann beispielsweise von einem Kinderarzt, Therapeuten oder einem Schulpsychologischen Dienst erfolgen.

Wer übernimmt die Finanzierung der Schulbegleitung?

Die Schulbegleitung ist eine Sozialleistung, die für die Eltern kostenfrei ist. Die Finanzierung wird in der Regel von verschiedenen Stellen übernommen, abhängig von der Art der Beeinträchtigung des Kindes. Wenn das Kind eine körperliche oder geistige Behinderung hat, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Bei seelischen Beeinträchtigungen oder einer drohenden seelischen Beeinträchtigung, die beispielsweise im Rahmen eines § 35a SGB VIII festgestellt wird, ist das Jugendamt zuständig.

Jugendhilfe NRW, Hand in Hand

Beratung und Unterstützung

Sollten Sie unsicher sein, welcher Träger zuständig ist oder wie Sie den Antrag korrekt stellen, gibt es verschiedene Anlaufstellen, die Ihnen weiterhelfen können. Dazu gehören die Schule Ihres Kindes, der Schulpsychologische Dienst, das Jugendamt oder Sozialamt sowie Träger der Jugendhilfe, die sich auf solche Anfragen spezialisiert haben. Die Unterstützung durch Fachleute kann den gesamten Prozess für Sie erheblich erleichtern und sicherstellen, dass Ihr Kind die notwendige Hilfe erhält, um erfolgreich und selbstbestimmt am Schulalltag teilzunehmen.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

Der Weg zur Bewilligung einer Schulbegleitung beginnt mit der Feststellung des Bedarfs. In der Regel wird dieser durch die Schule, die Eltern oder Therapeuten erkannt, wenn es dem Kind schwerfällt, ohne Unterstützung am Unterricht teilzunehmen. Im nächsten Schritt ist es notwendig, eine fachliche Einschätzung einzuholen. Ein Gutachten vom Kinderarzt, einem Therapeuten oder einem Schulpsychologischen Dienst kann den konkreten Unterstützungsbedarf des Kindes dokumentieren.

Mit dieser Einschätzung kann dann der Antrag gestellt werden. Der Antrag ist abhängig von der Art der Beeinträchtigung entweder beim Sozialamt (für körperliche oder geistige Beeinträchtigungen) oder beim Jugendamt (für seelische Beeinträchtigungen) zu stellen. Dem Antrag müssen in der Regel eine fachliche Stellungnahme oder ein Gutachten sowie ein Schulbericht oder eine Beschreibung des Unterstützungsbedarfs beigefügt werden.

Nach dem Antrag erfolgt eine Prüfung durch den zuständigen Kostenträger, der entscheidet, ob der Anspruch auf Schulbegleitung anerkannt wird. Bei einer positiven Entscheidung wird die Schulbegleitung genehmigt und organisiert.

Wie lange wird Schulbegleitung bewilligt?

In den meisten Fällen wird die Schulbegleitung für ein Schuljahr genehmigt. Vor Ablauf des Zeitraums muss jedoch eine erneute Bedarfseinschätzung erfolgen. In einigen Fällen kann die Bewilligung zunächst auch nur befristet, beispielsweise für ein halbes Jahr, erteilt werden. Ziel der Schulbegleitung ist es, die Selbstständigkeit des Kindes zu fördern, sodass der Unterstützungsbedarf möglichst verringert wird. Die Schulbegleitung soll also nicht dauerhaft erforderlich sein, sondern als Übergangslösung dienen, um dem Kind zu helfen, sich bestmöglich in den Schulalltag zu integrieren.

Wichtige Hinweise für Eltern

Um eine Schulbegleitung rechtzeitig zu erhalten, ist es ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, idealerweise schon mehrere Wochen vor Beginn des Schuljahres. Die Schulbegleitung ist keine Alternative zu Therapie oder sonderpädagogischer Förderung, sondern dient als ergänzende Unterstützung, die die individuellen Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt. Es ist auch zu beachten, dass die Schulbegleitung mit der Schule zusammenarbeitet, aber der Schulbegleiter oder die Schulbegleiterin unterliegt dabei der Schweigepflicht bezüglich schulischer Inhalte.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Schulbegleitung mit anderen Hilfen zu kombinieren, wie beispielsweise ambulanter Jugendhilfe, um das Kind optimal zu unterstützen.

Unterstützung durch die Jugendhilfe

Es gibt Träger der Jugendhilfe, die Familien während des gesamten Antragsprozesses unterstützen. Diese Träger begleiten die Eltern nicht nur bei der Antragstellung, sondern auch bei der Kommunikation mit den zuständigen Ämtern. Darüber hinaus stellen sie qualifizierte Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter zur Verfügung, die die Kinder im Schulalltag unterstützen. Ein großer Vorteil für Eltern ist, dass sie selbst entscheiden können, welcher anerkannte Träger der Jugendhilfe die Schulbegleitung übernehmen soll. Dies bedeutet, dass Eltern die Möglichkeit haben, den Träger auszuwählen, mit dem sie zusammenarbeiten möchten, sei es ein freier Träger wie ein Verein oder eine soziale Einrichtung oder ein spezialisierter Anbieter.

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