Informationen zum Thema Schulbegleitung & Inklusionshilfe

Ein Hilfsprogramm der Jugendhilfe Hand in Hand Schulbegleitung & Inklusionshilfe in NRW Mehr Informationen
Schulbegleitung und Inklusionshilfe

Schulbegleitung

Jedes Kind hat das Recht auf Bildung, soziale Teilhabe und eine positive Entwicklung, unabhängig von individuellen Einschränkungen oder besonderen Unterstützungsbedarfen. Doch nicht alle Kinder können den Schulalltag ohne gezielte Hilfestellung bewältigen. In solchen Fällen bietet eine Schulbegleitung wertvolle Unterstützung, um eine erfolgreiche und gleichberechtigte Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.

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Inklusionshilfe NRW

Inklusionshilfe

Manchmal sind individuelle Herausforderungen oder besondere Bedarfe im schulischen Alltag Hindernisse, die eine gezielte Unterstützung erfordern um das Recht auf Bildung, soziale Teilhabe und eine positive Entwicklung jedes Kindes zu sichern. Genau hier setzt die Inklusionshilfe an: Sie bietet Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf eine wertvolle Begleitung im Schulalltag. Das Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu stärken, die Integration zu erleichtern und ein erfolgreiches Lernen zu ermöglichen.

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Schulbegleiter (Integrationshilfe)

Finanzierung

Die Schulbegleitung ist eine Sozialleistung, die für die Eltern kostenfrei ist. Die Finanzierung wird in der Regel von verschiedenen Stellen übernommen, abhängig von der Art der Beeinträchtigung des Kindes. Wenn das Kind eine körperliche oder geistige Behinderung hat, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Bei seelischen Beeinträchtigungen oder einer drohenden seelischen Beeinträchtigung, die beispielsweise im Rahmen eines § 35a SGB VIII festgestellt wird, ist das Jugendamt zuständig.

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Inklusion in NRW

Antragstellung

Der Weg zur Bewilligung einer Schulbegleitung beginnt mit der Feststellung des Bedarfs. In der Regel wird dieser durch die Schule, die Eltern oder Therapeuten erkannt, wenn es dem Kind schwerfällt, ohne Unterstützung am Unterricht teilzunehmen. Im nächsten Schritt ist es notwendig, eine fachliche Einschätzung einzuholen, mit welcher dann der Antrag gestellt werden kann. Der Antrag ist beim Sozialamt oder beim Jugendamt zu stellen. Bei einer positiven Entscheidung wird die Schulbegleitung genehmigt und organisiert.

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Inklusionsassistent

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    Schulbegleitung NRW, Bergheim