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Antragstellung Schulbegleitung Inklusionshilfe

Antragstellung für eine Schulbegleitung – Schritt für Schritt erklärt

Die Schulbegleitung (auch Integrationshilfe oder Inklusionsassistenz genannt) ist eine individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Sie dient dazu, eine gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag zu ermöglichen. Die Schulbegleitung kann in verschiedenen Bereichen unterstützen, darunter:

  • Pädagogische Unterstützung: Hilfestellung im Unterricht, Strukturierung des Schulalltags
  • Soziale Begleitung: Unterstützung bei der Interaktion mit Schülerinnen & Schülern und Lehrkräften
  • Organisatorische Hilfe: Assistenz beim Wechsel zwischen Unterrichtsräumen oder Pausenaktivitäten
  • Pflegerische Unterstützung: Begleitung bei körperlichen Bedürfnissen, etwa bei Toilettengängen oder der Nahrungsaufnahme

Da die Schulbegleitung eine gesetzlich geregelte Sozialleistung ist, muss sie offiziell beantragt und bewilligt werden. Erst nach einer positiven Entscheidung durch das zuständige Amt kann eine Schulbegleitung eingesetzt und finanziert werden.

Antragstellung Schulbegleitung Inklusionshilfe

Wer ist zuständig für den Antrag?

Je nach Art der Beeinträchtigung ist ein anderes Amt für die Bewilligung der Schulbegleitung zuständig:

Körperliche oder geistige Beeinträchtigung
Zuständig ist das Sozialamt (nach § SGB IX)

Seelische Beeinträchtigung oder drohende seelische Beeinträchtigung
Zuständig ist das Jugendamt (nach § 35a SGB VIII)

Falls Sie sich unsicher sind, welches Amt in Ihrem Fall zuständig ist, können Sie sich an einen Träger der Jugendhilfe wenden, beispielsweise an die Jugendhilfe Hand in Hand GmbH & Co. KG.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt

Ein vollständiger Antrag enthält in der Regel folgende Dokumente:

  • Ein ärztliches oder fachärztliches Gutachten oder eine Stellungnahme, die den besonderen Unterstützungsbedarf begründet
  • Ein pädagogischer Bericht der Schule, der die Herausforderungen im Schulalltag schildert
  • Eine formlose Darstellung des Unterstützungsbedarfs durch die Eltern (z. B. Tagesablauf, konkrete Schwierigkeiten des Kindes)
  • Das ausgefüllte Antragsformular des zuständigen Kostenträgers (Jugendamt oder Sozialamt)
Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Verfahren gliedert sich in mehrere Schritte:

Bedarf erkennen: Lehrkräfte, Eltern oder Therapeuten/innen stellen fest, dass das Kind besondere Unterstützung im Schulalltag benötigt.

Gespräch mit der Schule: Die Schule erstellt einen Bericht über die aktuelle Situation und den konkreten Unterstützungsbedarf.

Fachliche Einschätzung einholen: Eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme ist erforderlich.

Antrag stellen: Die Eltern reichen den Antrag mit allen Unterlagen beim zuständigen Amt ein.

Prüfung durch den Kostenträger: Das Amt prüft, ob ein rechtlicher Anspruch auf Schulbegleitung besteht.

Bewilligung der Leistung: Bei positiver Entscheidung wird eine Schulbegleitung genehmigt.

Auswahl eines Trägers für die Schulbegleitung: Eltern haben das Recht, den Träger der Schulbegleitung selbst auszuwählen.

Wie unterstützt Sie die Jugendhilfe Hand in Hand

Die Antragstellung kann für Eltern herausfordernd und zeitaufwändig sein. Die Jugendhilfe Hand in Hand GmbH & Co. KG bietet umfassende Unterstützung:

  • Beratung zum Verfahren und zur Zuständigkeit
  • Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung der Unterlagen
  • Begleitung bei Gesprächen mit Schule und Behörden
  • Vermittlung qualifizierter Schulbegleitern/innen nach Bewilligung

Eltern sollten den Antrag frühzeitig stellen, da die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betragen kann. Sie haben das Recht, den Träger für die Schulbegleitung selbst auszuwählen. Die Kosten für die Schulbegleitung werden in der Regel vollständig vom Kostenträger übernommen. Falls der Antrag abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange dauert es, bis die Schulbegleitung bewilligt wird?

Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde zwischen vier und acht Wochen betragen. Falls Unterlagen fehlen, kann sich der Prozess verzögern.

Kann mein Kind auch mit einer temporären Beeinträchtigung Schulbegleitung erhalten?

Ja, Schulbegleitung kann auch bei vorübergehenden Beeinträchtigungen genehmigt werden, z. B. nach einem Unfall oder bei psychischen Belastungen.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Falls der Antrag abgelehnt wird, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Kann die Schulbegleitung auch in der Freizeit meines Kindes eingesetzt werden?

Nein, die Schulbegleitung ist ausschließlich für den Schulbesuch vorgesehen. In bestimmten Fällen kann jedoch eine Freizeitassistenz über andere Programme beantragt werden.

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